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Die Aufteilung des Landes. Die heilige Weihegabe

48 Und das sind die Namen der Stämme: Am nördlichen Ende zur Seite des Weges, auf dem man von Hetlon bis Lebo-Hamat und bis Hazar-Enon kommt, an der Grenze von Damaskus im Norden, zur Seite von Hamat, von der Ostseite bis zur Westseite, soll Dan einen [Anteil] haben.

Neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite, Asser einen [Anteil];

neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite, Naphtali einen [Anteil];

neben dem Gebiet von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite, Manasse einen [Anteil];

neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite, Ephraim einen [Anteil];

neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite, Ruben einen [Anteil];

neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen [Anteil].

Aber neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr abgeben sollt, 25 000 [Ruten] breit und so lang, wie sonst ein Teil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in ihrer Mitte stehen.

Und die Weihegabe, die ihr dem Herrn abzugeben habt, soll 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit sein.

10 Und diese heilige Weihegabe soll den Priestern gehören; [ein Bezirk] von 25 000 [Ruten] nach Norden, 10 000 [Ruten] nach Westen und 10 000 [Ruten] nach Osten in der Breite, und nach Süden 25 000 [Ruten] lang. Das Heiligtum des Herrn aber soll in ihrer Mitte stehen.

11 Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die nicht abgeirrt sind wie die Leviten, als die Kinder Israels irregingen.

12 So soll ihnen als ein Weihegeschenk von der Weihegabe des Landes [ein Bezirk] gehören, ein Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.

13 Den Leviten aber, entsprechend dem Gebiet der Priester, [soll] eine Weihegabe [gehören], 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit. Die ganze Länge soll 25 000 [Ruten] und die Breite 10 000 [Ruten] betragen.

14 Und davon sollen sie nichts verkaufen noch tauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in anderen Besitz übergehen; denn er ist dem Herrn geheiligt.

15 Die übrigen 5 000 [Ruten] aber, die von der ganzen Breite von 25 000 [Ruten] übrig sind, sollen als gemeinsames Land zu der Stadt gehören, als Wohn- und Freiplatz, und die Stadt soll in seiner Mitte stehen.

16 Und das sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4 500 [Ruten], die Südseite 4 500 [Ruten], die Ostseite 4 500 [Ruten] und die Westseite 4 500 [Ruten].

17 Der Freiplatz der Stadt soll im Norden 250 [Ruten], im Süden 250 [Ruten], im Osten 250 [Ruten] und im Westen 250 [Ruten] messen.

18 Aber das übrige [Gebiet] längs gegenüber der heiligen Weihegabe, die 10 000 [Ruten] im Osten und die 10 000 [Ruten] im Westen, das, was neben der heiligen Weihegabe liegt, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Speise dienen.

19 Und die Arbeiter der Stadt aus allen Stämmen Israels sollen es bebauen.

20 Die ganze Weihegabe soll 25 000 auf 25 000 [Ruten] betragen. Den vierten Teil der heiligen Weihegabe sollt ihr abgeben als Eigentum der Stadt.

21 Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ruten] der Weihegabe an der Ostgrenze und längs der 25 000 [Ruten] an der Westgrenze, entsprechend den [Stammes]anteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Weihegabe aber und das Heiligtum des Tempelhauses liegt in seiner Mitte.

22 Es soll auch vom Grundbesitz der Leviten und vom Grundbesitz der Stadt an (die zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört), alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.[a]

23 Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen [Anteil] empfangen;

24 und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen [Anteil];

25 und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen [Anteil];

26 und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen [Anteil];

27 und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen [Anteil];

28 und neben dem Gebiet von Gad aber, auf der Südseite, gegen Mittag, soll die Grenze von Tamar bis zum Haderwasser bei Kadesch und durch den Bach [Ägyptens] zum großen Meer laufen.

29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht Gott, der Herr.

30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: auf der Nordseite, die 4 500 [Ruten] misst —

31 und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Namen der Stämme Israels benannt werden —, nach Norden [also] drei Tore: erstens das Tor Rubens, zweitens das Tor Judas, drittens das Tor Levis.

32 Auf der Ostseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Josephs, zweitens das Tor Benjamins, drittens das Tor Dans.

33 Auf der Südseite, die 4 500 [Ruten] misst, auch drei Tore: erstens das Tor Simeons, zweitens das Tor Issaschars, drittens das Tor Sebulons.

34 Auf der Westseite, die auch 4 500 [Ruten] misst, ebenfalls ihre drei Tore: erstens das Tor Gads, zweitens das Tor Assers, drittens das Tor Naphtalis.

35 Der ganze Umfang beträgt 18 000 [Ruten]. Und der Name der Stadt soll künftig lauten: »Der Herr ist hier!«[b]

Footnotes

  1. (48,22) d.h. die an das Quadrat der heiligen Weihegabe östlich und westlich angrenzenden Gebiete (im Westen zur Meeresküste hin, im Osten zum Toten Meer hin) sind Eigentum des Fürsten. Diese Gebietsteile werden vom Landstreifen Judas im Norden und vom Landstreifen Benjamins im Süden begrenzt. Vgl. dazu die Karten im Anhang.
  2. (48,35) hebr. Jahweh-Schamma.

Die Aufteilung des Landes unter die Stämme

48 »Es folgt eine Liste der Stämme Israels mit ihren jeweiligen Gebieten. Im nördlichsten Teil des Landes liegt das Gebiet des Stammes Dan. Seine Nordgrenze verläuft vom Mittelmeer ostwärts in Richtung der Stadt Hetlon, dann weiter über Lebo-Hamat bis nach Hazar-Enan. Nördlich dieser Linie liegt der Herrschaftsbereich von Damaskus, direkt neben dem von Hamat.

Dans Anteil erstreckt sich von West nach Ost über die ganze Breite des Landes. 2-7 Darauf folgen in südlicher Richtung die Stämme Asser, Naftali, Manasse, Ephraim, Ruben und Juda. Auch ihr Land reicht jeweils von der West- bis zur Ostgrenze.

Südlich an den Grundbesitz von Juda grenzt das Gebiet, das ihr für mich zurückbehalten sollt. Es erstreckt sich – wie auch die Stammesgebiete – vom Mittelmeer bis zur Ostgrenze des Landes; von Norden nach Süden ist es 12,5 Kilometer breit. In seiner Mitte steht das Heiligtum. Der Teil, der mir besonders geweiht ist, hat von Westen nach Osten eine Länge von 12,5 Kilometern und von Norden nach Süden eine Breite von 10 Kilometern.[a] 10-12 Die eine Hälfte dieses heiligen Bezirks steht den Priestern, den Nachkommen von Zadok, zu. Denn sie haben sich nicht wie die Leviten von mir abgewandt, als die Israeliten mir den Rücken kehrten. Sie allein sind mir treu geblieben und haben den Tempeldienst gewissenhaft ausgeübt. Darum bekommen sie von dem mir geweihten Land den Teil, der besonders heilig ist, weil dort der Tempel steht. Dieser Bereich ist 12,5 Kilometer lang und 5 Kilometer breit. 13 Die Leviten erhalten die andere Hälfte des heiligen Gebiets. Es ist wie das Stück der Priester 12,5 Kilometer lang und 5 Kilometer breit.

14 Der ganze Bezirk, der mir, dem Herrn, gehört, ist der beste Teil des Landes. Weil er heilig ist, dürft ihr ihn nicht verkaufen oder gegen ein anderes Gebiet eintauschen. Er soll nicht an einen anderen Besitzer übergehen.

15 Südlich des heiligen Bezirks, auf dem der Tempel steht, bleibt noch ein 2,5 mal 12,5 Kilometer großes Gebiet übrig. Es gilt nicht als heilig. Hier können sich die Einwohner von Jerusalem ansiedeln und Weideplätze für ihre Herden anlegen.

Die Stadt Jerusalem soll in der Mitte dieses Bereichs liegen. 16 Ihr Grundriss ist quadratisch mit einer Seitenlänge von jeweils 2,25 Kilometern.

17 Rundherum verläuft ein Streifen Weideland von 125 Metern Breite. 18 Daran grenzt nach Westen und nach Osten je ein 5 Kilometer langes Gebiet. Die Nordseite des gesamten Bereichs ist genauso lang wie der mir geweihte Bezirk und schließt sich direkt daran an. Hier können alle, die in Jerusalem arbeiten, Felder bebauen und die Ernte einbringen. 19 Wer in der Stadt wohnt, darf dort die Felder bestellen, ganz gleich, aus welchem Stamm er kommt.

20 Der ganze Bezirk, den ihr für mich zurückbehaltet, soll zusammen mit dem Gebiet um Jerusalem ein Quadrat von 12,5 mal 12,5 Kilometern bilden.

21-22 Westlich und östlich an das mir geweihte Land und an das Gebiet um Jerusalem grenzt der Grundbesitz des Herrschers. Er ist von Norden nach Süden 12,5 Kilometer breit – genauso wie die beiden heiligen Bezirke und das Stadtgebiet von Jerusalem zusammen. Nach Westen erstreckt er sich bis zum Mittelmeer und nach Osten bis zum Jordan, wie die Gebiete der Stämme. Er nimmt den ganzen Bereich zwischen dem Gebiet von Juda im Norden und dem Grundbesitz von Benjamin im Süden ein, ausgenommen das Mittelstück, das für die Priester und die Leviten bestimmt ist und auf dem die Stadt Jerusalem und der Tempel stehen.

23-27 Daran schließen sich in südlicher Richtung – jeweils von der Westgrenze bis zur Ostgrenze – die Gebiete der Stämme Benjamin, Simeon, Issachar, Sebulon und Gad an. 28 Südlich des Grundbesitzes von Gad verläuft die Grenze Israels von Tamar zu der Quelle Meriba bei Kadesch und von dort weiter zu dem Bach, der die Grenze nach Ägypten bildet und ins Mittelmeer mündet.

29 Teilt den einzelnen Stämmen ihr Gebiet durch das Los zu. Sie sollen es für immer besitzen und an ihre Nachkommen weitervererben. Das sage ich, Gott, der Herr

Die Tore von Jerusalem

30-31 »Rings um Jerusalem verläuft eine Mauer, die auf jeder Seite 2,25 Kilometer lang ist. In die Stadt führen zwölf Tore, die nach den Stämmen Israels benannt sind, und zwar auf jeder Seite drei: nach Norden das Ruben-Tor, das Juda-Tor und das Levi-Tor, 32 nach Osten das Josef-Tor, das Benjamin-Tor und das Dan-Tor, 33 nach Süden das Simeon-Tor, das Issachar-Tor und das Sebulon-Tor 34 und nach Westen das Gad-Tor, das Asser-Tor und das Naftali-Tor.

35 Der Gesamtumfang der Stadt beträgt 9 Kilometer. Von nun an soll sie den Namen tragen: ›Hier wohnt der Herr.‹«

Footnotes

  1. 48,9 Vgl. Kapitel 45,1.