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Anordnungen für den Tempeldienst und die Aufgaben des Fürsten

46 So spricht Gott, der Herr: Das Tor des inneren Vorhofs, das gegen Osten sieht, soll während der sechs Werktage geschlossen bleiben; aber am Sabbattag und am Tag des Neumonds soll es geöffnet werden.

Und der Fürst soll dann durch die Halle des Tores von außen her eintreten, aber an den Pfosten des Tores stehen bleiben. Dann sollen die Priester seine Brandopfer und seine Friedensopfer opfern; er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und dann wieder hinausgehen, und das Tor soll nicht geschlossen werden bis zum Abend.

Auch das Volk des Landes soll beim Eingang dieses Tores an den Sabbaten und Neumonden vor dem Herrn anbeten.

Und dies ist das Brandopfer, das der Fürst dem Herrn am Sabbattag darbringen soll: sechs makellose Lämmer und einen makellosen Widder.

Und als Speisopfer ein Epha [Feinmehl] zu jedem Widder; und als Speisopfer zu den Lämmern, was seine Hand geben kann, und ein Hin Öl zu einem Epha.

Und am Tag des Neumonds soll er einen jungen, makellosen Stier und sechs Lämmer und einen Widder geben, die makellos sein sollen.

Und zu jedem Stier soll er ein Epha [Feinmehl] und zum Widder auch ein Epha geben als Speisopfer; zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und je ein Hin Öl auf ein Epha.

Und wenn der Fürst hineingeht, so soll er durch die Torhalle eintreten und auf demselben Weg wieder hinausgehen.

Wenn aber das Volk des Landes an den hohen Feiertagen[a] vor den Herrn kommt, so soll, wer zum nördlichen Tor hineingeht, um anzubeten, durch das südliche Tor wieder hinausgehen; wer aber zum südlichen Tor hineingeht, soll zum nördlichen Tor wieder hinausgehen; man soll nicht durch das gleiche Tor, durch das man eingetreten ist, zurückkehren, sondern gerade vor sich hinausgehen.

10 Und der Fürst soll in ihrer Mitte hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie [zusammen] hinausgehen.

11 Und an den Festen und an den hohen Feiertagen soll das Speisopfer in einem Epha [Feinmehl] zu jedem Stier bestehen und einem Epha zu jedem Widder, zu den Lämmern aber, so viel seine Hand aufbringen kann, und in einem Hin Öl zu jedem Epha.

12 Wenn aber der Fürst dem Herrn ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer darbringen will, so soll man ihm das Tor auftun, das gegen Osten sieht, und er soll sein Brandopfer und seine Friedensopfer darbringen, wie er es am Sabbattag zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist.

13 Du sollst dem Herrn täglich ein einjähriges makelloses Lamm als Brandopfer zurichten; jeden Morgen sollst du das darbringen.

14 Und dazu sollst du jeden Morgen als Speisopfer ein Sechstel Epha [Feinmehl] geben und ein Drittel Hin Öl, zur Besprengung des Feinmehls als Speisopfer für den Herrn. Das sind ewig gültige Ordnungen!

15 So sollen sie das Lamm, das Speisopfer und das Öl jeden Morgen als ein beständiges Brandopfer darbringen.

16 So spricht Gott, der Herr: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen verbleiben als ihr erblicher Besitz.

17 Wenn er aber einem seiner Knechte etwas von seinem Erbbesitz schenkt, so soll es diesem bis zum Jahr der Freilassung gehören und dann wieder an den Fürsten zurückfallen. Es ist ja sein Besitztum. Seinen Söhnen soll es verbleiben.

18 Der Fürst soll auch nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, sodass er sie mit Gewalt von ihrem Besitz verstoßen würde. Er soll von seinem eigenen Besitztum seinen Söhnen ein Erbe geben, damit nicht jemand von meinem Volk aus seinem Besitz verdrängt werde.

19 Und er führte mich durch den Eingang an der Seite des Tores zu den heiligen Kammern, die den Priestern gehören und gegen Norden liegen. Und siehe, dort war ein Raum zuhinterst, nach Westen zu.

20 Da sprach er zu mir: Dies ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen und das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof tragen müssen, wodurch sie das Volk heiligen würden.

21 Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorbeigehen. Und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war noch ein [kleiner] Hof.

22 In allen vier Ecken des Vorhofs waren kleine Höfe abgesondert, 40 Ellen lang und 30 Ellen breit. Diese vier Eckhöfe hatten ein und dasselbe Maß.

23 Und es ging eine Mauer rings um alle vier herum; und unter der [Mauer]reihe hatte man ringsum Kochherde aufgestellt.

24 Da sagte er zu mir: Das ist die Kochstätte, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.

Footnotes

  1. (46,9) Bezeichnung für Passah, Wochenfest und Laubhüttenfest.

Die regelmäßigen Opfer

46 »Ich, Gott, der Herr, sage: Das Tor, das von Osten her in den inneren Vorhof führt, muss an den sechs Werktagen verschlossen bleiben. Nur am Sabbat und am Neumondtag darf es geöffnet werden. Dann soll der Herrscher vom äußeren Vorhof her das Torgebäude durch die Vorhalle betreten. Beim Türrahmen am Ausgang des Tores bleibt er stehen, um von dort aus zuzusehen, wie die Priester sein Brandopfer und sein Friedensopfer darbringen. Er wirft sich an der Schwelle des Tores vor mir nieder und betet mich an. Anschließend verlässt er das Torgebäude wieder. Bis zum Abend soll es nicht verschlossen werden. Auch der Rest des Volkes soll mich am Sabbat und am Neumondtag anbeten und sich im äußeren Vorhof am Eingang des Osttors vor mir niederwerfen.

Für das Brandopfer am Sabbat, das der Herrscher mir darbringt, nimmt er sechs Lämmer und einen Schafbock, allesamt fehlerlose Tiere. Als Speiseopfer gehören zusätzlich zu dem Schafbock 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl. Bei den Lämmern kann der Herrscher so viel Mehl nehmen, wie er möchte, doch muss er noch Öl im selben Verhältnis wie beim Schafbock dazugeben. Am Neumondtag soll er einen jungen Stier, sechs Lämmer und einen Schafbock für mich verbrennen lassen. Alle Tiere müssen ohne jeden Fehler sein. Zusätzlich zu dem jungen Stier und dem Schafbock soll er mir als Speiseopfer jeweils 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl darbringen. Bei den Lämmern kann er selbst bestimmen, wie viel Mehl er dazugibt, begleitet von der entsprechenden Menge an Öl.

Der Herrscher soll das Torgebäude durch die Vorhalle betreten und es auf demselben Weg wieder verlassen. An den Festtagen sollen auch die Leute aus dem Volk in den äußeren Tempelvorhof kommen, um mich, den Herrn, anzubeten. Niemand darf durch das Tor wieder hinausgehen, durch das er gekommen ist. Alle müssen durch das gegenüberliegende Tor den Vorhof verlassen. Wer durchs Nordtor hineinkam, muss durchs Südtor wieder hinaus; und wer durchs Südtor den Vorhof betrat, soll ihn durchs Nordtor verlassen. 10 Der Herrscher muss gemeinsam mit den Israeliten in den äußeren Vorhof kommen und auch zusammen mit ihnen wieder hinausgehen.

11 An den Festtagen und während der großen Feste des Jahres sollen zusätzlich zu dem Stier und dem Schafbock je 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl als Speiseopfer dargebracht werden. Bei den Lämmern kann der Herrscher beliebig viel Mehl geben, wozu wieder 1 Liter Öl auf 3 Kilogramm Mehl kommt.

12 Wenn er mir ein freiwilliges Opfer darbringen will – sei es ein Brand- oder ein Friedensopfer –, dann soll das Osttor zum inneren Vorhof für ihn geöffnet werden. Er kann in das Torgebäude hineingehen und die Opfer dann auf dieselbe Art und Weise darbringen lassen wie am Sabbat. Anschließend muss er das Torgebäude wieder verlassen, und man soll es hinter ihm verschließen.

13 Jeden Morgen soll ein Lamm für mich verbrannt werden, das ein Jahr alt ist und keinerlei Fehler hat. 14 Dazu kommt ein Speiseopfer, bestehend aus 2 Kilogramm feinem Weizenmehl und gut 1 Liter Öl, das auf das Mehl gegossen wird. Diese Ordnung gilt für alle Zeiten. 15 Jeden Morgen, Tag für Tag, sollen das Lamm, das Mehl und das Öl als ein regelmäßiges Brandopfer für mich, den Herrn, dargebracht werden.«

Der Grundbesitz des Herrschers

16 »Ich, Gott, der Herr, sage: Wenn der Herrscher Israels einem seiner Söhne ein Stück Land von seinem Grund und Boden überlässt, dann ist es von da an dessen Erbbesitz. 17 Gibt er aber einem seiner Untergebenen ein Stück Land, gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr. Dann fällt es wieder an den Herrscher zurück. Nur die Söhne des Herrschers dürfen für immer behalten, was er ihnen gegeben hat. So bleibt der Grundbesitz in der Familie. 18 Der Herrscher darf aber kein Land für sich beanspruchen, das den Israeliten gehört. Nur was er selbst besitzt, darf er seinen Söhnen vererben. Denn mein Volk soll nicht von seinem Grund und Boden vertrieben und in alle Winde zerstreut werden.«

Die Opferküchen

19 Der Mann, der mich geführt hatte, brachte mich nun zu dem Gang, der seitlich vom Nordtor des inneren Vorhofs begann. Wir gingen westwärts und kamen in das nördlich gelegene Gebäude mit den heiligen Priesterräumen. Ganz hinten, an der Außenmauer des Tempelbezirks, gab es einen besonderen Raum. 20 Der Mann sagte zu mir: »Hier kochen die Priester das Fleisch, das sie als Anteil am Sünd- und Schuldopfer bekommen. Hier backen sie auch Brot für sich aus dem Mehl für das Speiseopfer. Auf diese Weise braucht nichts, was für die Opfer bestimmt war, in den äußeren Vorhof hinausgebracht zu werden. Denn das Volk soll nicht mit den heiligen Opfergaben in Berührung kommen.[a]«

21 Danach ging der Mann wieder mit mir in den äußeren Vorhof und führte mich nacheinander zu den vier Ecken der äußeren Tempelmauer. Ich bemerkte, dass es in jeder Ecke einen abgegrenzten Bereich gab, 22 der 20 Meter lang und 15 Meter breit war. Alle vier Bereiche hatten genau die gleichen Maße. 23 Die Abgrenzung bestand aus einer Steinmauer, an deren Innenseite sich unten rundherum Feuerstellen befanden. 24 Der Mann sagte zu mir: »Hier sind die Küchen, in denen die Leviten, die ihren Dienst im Tempel versehen, das Fleisch für die Opfermahlzeit des Volkes kochen.«

Footnotes

  1. 46,20 Vgl. die Anmerkung zu Kapitel 44,19.